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Alt 20.12.2008, 17:06   #2  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Hier ein Auszug dem Merkblatt der IHK Kassel
Zitat:
Zukünftige Regelungen, gültig ab 01.01.2009:

Hiernach müssen sich alle „Erstinverkehrbringer“ von mit Ware befüllten Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, an einem (oder mehreren) der auf dem Markt tätigen dualen Systeme beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Verkaufsverpackung, die beim „privaten Endverbraucher“ anfällt, auch vorher lizenziert worden ist. Nimmt ein Vertreiber Verkaufsverpackungen dennoch selbst zurück, kann der „Erstinverkehrbringer“ insoweit die Erstattung der Lizenzgebühren für die zuvor zwingend lizenzierten Verpackungen verlangen. Werden bestimmte materialabhängige Mengenschwellen (80 t bei Glas, 50 t bei Papier, Pappe, Kartonagen sowie 30 t bei den übrigen Materialien) überschritten, muss zusätzlich eine „Vollständigkeitserklärung“ hinterlegt werden. Einzelheiten hierzu sind einem separaten IHK-Merkblatt zu entnehmen.
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