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Alt 06.05.2007, 18:21   #8  
felix da cat
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Ort: Kassel
Beiträge: 2.493
Hallo,
habe im Moment Ärger mit Ebay.

Die hatten mir vergangenen Monat eine Rechnung über 3,92 Euro geschickt.
Da diese erstmals nicht präzise aufgeschlüsselt war (hab' am üblichem Platz unter dem Gesamtbetrag nur unleserliche Hieroglyphen vorgefunden), habe ich um Erläuterung gebeten, damit ich den Gesamtbetrag überprüfen kann.
Keine Antwort.

2. Anfrage gleichen Inhalts.
Keine Antwort.

3. Anfrage verbunden mit der Ankündigung dass ich bei weiter ausbleibender Antwort mein Konto für deren Zugang sperren werde.
Keine Antwort.

Vergeblicher Zugriffsversuch seitens Ebay auf mein Konto.

Nun bekomme ich so eine Art Mahnschreiben.
Ich erläutere das Problem.
Keine Antwort.

Inzwischen weist mich eine Freundin darauf hin, wo ich eine nach Einzelposten aufgeschlüsselte Rechnung finde.
O.K., war alles richtig.
Ich überweise die 3,92 Euro ... nur, dass Ebay jetzt 8,00 Euro aufgrund der ihnen durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten haben will (tatsächlich kostet so etwas nach meiner Kenntnis ca. 3 Euro).

Habe denen geschrieben, dass sie verpflichtet sind, mir 'ne Rechnung aufzuschlüsseln, wenn ich darum bitte (muss ein Arzt oder Vermieter schließlich auch) oder zumindest einen Link zu setzen, durch den ich mir diesbezüglich weiter helfen kann.

Was meint Ihr?
Wie sieht's rechtlich aus?
Sicher ist Ebay verpflichtet, mir zugestellte Rechnungen auf Anfrage zu erläutern, aber hätte ich wissen müssen, wo ich diese Aufschlüsselung finden kann?
Habe ich also durch - na, sagen wir mal - fahrlässige Unwissenheit - selbst schuld und komm' um die Zahlung der 8,00 Euro nicht herum?

Hatte jemand bereits ähnlichen Ärger?
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