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Alt 11.04.2015, 11:57   #8  
Servalan
Moderatorin Internationale Comics
 
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Die Leute dort sind ja nicht blöd, die lernen im Laufe der Jahre dazu.
Für Zeitschriften und Sachen, die häufiger als einmal erscheinen, gibt es auf der DNB-Homepage einen Begleitzettel als pdf-Datei.

In den späten 1990er Jahre ich mal ein sporadisch erscheinendes Literatur-Copyzine herausgegeben. Solange RoRschach in seinen niedrigen Auflage nur regional kursierte, passierte nichts. Die zweite und letzte Ausgabe wurde aber von einer größeren Literaturzeitschrift (papillon) nachgedruckt und zwar in einer Auflage von 1000 Stück. Wenige Wochen später bekam ich den bösen Brief, der mich von den Socken gehauen hat.

Im deutschen Recht gibt es den Grundsatz, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ich möchte nur verhindern, daß andere in dieselbe Bredouille geraten wie meinereine anno Tobak.

Geändert von Servalan (11.04.2015 um 12:09 Uhr)
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