Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.04.2015, 11:46   #5  
Peter L. Opmann
Mitglied
 
Benutzerbild von Peter L. Opmann
 
Ort: Hessen
Beiträge: 5.560
Als PLOP-Herausgeber habe ich mal irgendwann um Ausgabe # 60 herum angefangen, der Nationalbibliothek mein Pflichtexemplar zu schicken. Einmal hat sie schriftlich bei mir nachgefragt, als sie meinte, es müsse schon ein neues Heft erschienen sein. Diese Anfrage habe ich ignoriert und die Ausgabe eben dann zugesendet, als sie erschienen war. Die vor # 60 erschienenen Ausgaben hat die Nationalbibliothek aber nie bekommen, und es gab auch nie Ärger deswegen.

Ich denke schon, die Pflichtzusendung wird desto unsinniger, je geringer die Auflage ist. Andererseits ist der Gedanke schon nicht unangenehm, daß jemand, der sich für mich interessiert, noch in Jahrzehnten dort mein publizistisches Werk - jedenfalls Teile davon - einsehen kann. Mein Nachruhm...!
Peter L. Opmann ist offline   Mit Zitat antworten