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Alt 17.10.2008, 10:29   #1  
Hoetzendorfer
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Standard Mosapedia-Treffen --- No. 10 --- Wolfen 08

Hallo Leute,

unser einjähriges Jubiläums-Treffen (ein Jahr Mosapedia e.V. - Wahnsinn) steht nun in rund vier Wochen ins Haus (beziehungsweise im Lokal in Wolfen). Was mir bei der Gelegenheit eingefallen ist: Müssen wir nicht, abgesehen von den kleineren Vereinstreffen zwischendurch, dann auch eine ordentliche Mitgliederversammlung machen? Zitat aus der Satzung:

"2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich* durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse/Email-Adresse."

Wir müssen ja dann auch so nette Dinge machen wie Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr, Entlastung des Vorstands, Wahl der Kassenprüfer ... Dann könnte es ja sein, dass der eine oder andere einen Antrag für die Sitzung stellen wollte ("Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich ..."). Von daher sollten wir die 2-Wochen-Fristen nicht aus den Augen verlieren.

Aber ich bin sicher, dass unser fleißiger Vorstand schon mitten in den Vorbereitungen dafür steckt ....
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