Thema: Filmklassiker
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Alt 19.03.2024, 12:04   #1956  
Servalan
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Soweit ich das als juristische Laiin einschätzen kann, deckt das amerikanische Stalking-Gesetz ein weites Feld ab, das all das einschließt, was im Film gezeigt wird:
Zitat:
Acting with the intention to kill, injure, harass, or intimidate the victim.
Meine Quelle ist übrigens die Anwaltskanzlei Eisner Gorin LLP aus Kalifornien, die auch eine Filiale in Los Angeles hat.

Unterhaltung greift ja gern Stoffe auf, die im Zeitgeist eine breite Resonanz finden, weil das wirtschaftlichen Erfolg verspricht - und ein großes Publikum. Das muß ja nicht bewußt geschehen. (Damit beziehe ich mich auf das Remake von 1991.)

Geändert von Servalan (19.03.2024 um 12:09 Uhr)
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