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Alt 05.04.2014, 12:25   #22  
zaktuell
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Beiträge: 4.066
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Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:

-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben (...)
Macht Sinn.
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Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden, die Sie selbst erleiden (...)
Verstehbar: Wenn ich mir in den Finger schneide, verklag ich mich ja auch nicht selbst auf Schmerzensgeld.
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind (...)
Bin nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: Meint das, die Versicherung zahlt nicht, wenn ich einem Angehörigen einen Schaden zufüge oder wenn ein Angehöriger jemand anderem einen Schaden zufügt?
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. (...)
Find ich jetzt nicht verständlich: Hier wird ja die Kondition nicht mehr an den Schadensverursacher gekoppelt, sondern an den Gegenstand, der beschädigt wurde. Liegt das daran, dass ich bei derart Überlassenem selbst der Besitzer (nicht Eigentümer!) bin und deshalb entsprechend Obigen (selbst erlittener Schaden) die Versicherung nicht greift? Das würde dann das verliehene Auto aus den früheren Beiträgen erklären. Wäre so dann für mich einigermassen verständlich, in der Konsequenz aber blöd, weil es dazu führen würde, dass keiner mehr was verleiht...
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden (...)
Aus demselben Grund blöd, wie im vorigen Unterpunkt. Und weniger nachvollziehbar: Bin ich bei jemandem 'einfach nur' zu Besuch und schmeiss was um, zahlt die Versicherung. 'Besuch' ich ihn, um beim Regalaufbau zu helfen und schmeiss was um, zahlt sie nicht!? - Was ist, wenn ich jemandem helfe, anschliessend mit ihm Kaffee trinke und Kuchen esse, der 'Freundschaftsdienst' also quasi vorbei ist und ich 'nur noch' zu Besuch bin? Zahlt sie dann oder nicht? Was, wenns passiert, wenn ich zwar zum Freundschaftsdienst da bin, aber grade vom Dienst selbst ne Kaffee- oder Zigarettenpause mache, während der ich was umschmeisse?
Zitat:
Zitat von FrankDrake Beitrag anzeigen
(...)
-Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung
Klar: Wenn ne eine Versicherung greift, braucht die andere nicht zu greifen. Aber was ist mit Luft- oder Wasserfahrzeugen? Gibts für die keine zur Kfz.-Haftpflicht analoge Pflicht-Versicherung?
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