Alles richtig, was Harvey Specter so schreibt.
Allerdings geht's mit dem Terminus "Einlage" ins Betriebsvermögen schon sehr, sehr ins steuerrechtliche "Eingemachte" und würde hier, vor allem im Öffentlichen", absolut den Rahmen sprengen.
Wenn es tatsächlich zum schlimmsten Fall kommen sollte, bleibt nur der Gang zu einem Fachmann, sprich Steuerberater.
Bei der Umsatzsteuer bleibt den meisten "Privatanbietern" ja die Option zum "Kleinunternehmer". Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000,00 € wird keine Umsatzsteuer fällig, aber Du hast auch keinen Vorsteuerabzug.