Wenn ich das richtig verstehe, ist der Hintergrund der Kennzeichnungen "Sonderpreis für Berlin" noch nicht beschrieben worden?
Zitat:
Zitat von albert-enzian
Ich musste mich beruflich noch bis zum Mauerfall mit der steuerlichen Berlinförderung rumschlagen.
|
Ich kann das auch nicht bis ins Letzte recherchieren, aber möglicherweise war hier eher ein verbraucherrechtlicher Aspekt der Berlin-Förderung als Bereichsausnahme (Sondergebiet eines bestimmten Verbraucherkreises) entscheidend, nämlich eine schlichte wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der ansonsten gesetzlich untersagten Rabattgewährung in diesen Größenordnungen (sonst nur Barzahlungsrabatt bis zu 3 %).
Einige Verlage mögen dann von dieser (Rabatt-)
Möglichkeit Gebrauch gemacht haben (weil sie sich in Berlin nur auf diese Weise hinreichenden Absatz versprochen haben oder aus sonstigen "Marketing"-Gründen), andere nicht.