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Alt 30.01.2007, 17:27   #22  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Danke für den Hinweis, Mick! War wohl mein Fehler! Ich hatte den im Text durchgestrichenen Alt-Text noch nicht markiert.


... in 3 geänderten Bereichen wurden die Streichung jetzt auch im Zitat nachgereicht.

Zitat:
§ 3 gilt nicht beim Verkauf von Büchern, [...]
4. als Mängelexemplare, die verschmutzt oder beschädigt sind oder einen sonstigen Fehler aufweisen die
auf Grund einer Beschädigung oder eines sonstigen Fehlers als Mängelexemplare gekennzeichnet sind.
Gilt die Kennzeichnungspflicht jetzt grundsätzlich oder nur für Beschädigungen und sonstige Fehler?

Logisch wäre, daß alle Artikel, die aus der Preisbindung genommen werden, eine klare Kennzeichnung tragen sollten! (z.B. Remi-Strich, Lochung oder Stempel)
Ist das so?
Ja oder nein?
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