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Alt 10.05.2005, 08:36   #13  
albert-enzian
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Mich wundert nur, daß AOL sich das traut. Eigentlich eine strafbare Handlung. Sie verstoßen mit der E-Mail-Unterdrückung (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnis) gegen § 206 Abs.2 Nr. StGB.
Es ist jedem User selbst überlassen, welche Nachrichten er zu bekommen hat, und welche nicht. Eine eigenmächtige Entscheidung vom vorgeschalteten Provider ist m.E. absolut unzulässig.

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