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Alt 15.04.2024, 14:43   #60  
gbg
mehr als ein "Geist"
 
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Zitat:
Zitat von Udo Swamp Beitrag anzeigen
Der People of Color-Junge Ben mit dem Banjo ...
Da heißt er noch Negerjunge Ben!

siehe dazu auch:

Aus LG Görlitz – Az.: 5 Ns 150 Js 30310/18 – Urteil vom 01.07.2021

Die Verwendung des Begriffs „Neger“ wird von den Befürwortern dieser Sprachregelungen heute wohl mehrheitlich als herabwürdigend und deshalb politisch unkorrekt verstanden, ohne dass dies aber nachweislich einem inzwischen gefestigte allgemeinen Sprachverständnis entspräche (vgl. Koschinka, Der Neger in der Rechtsprechung – Anmerkung zum Beschluss des LG Karlsruhe vom 20.07.2016, Az.: 4 Qs 25/16 – https://www.academia.edu/35922693/Der_Neger_im_Recht, m.w.N.).
Anlass, von der Verwendung des Begriffs „Neger“ – und zwar ohne erkennbar abwertende Tendenz – in Urteilen und Beschlüssen Abstand zu nehmen, hat die Rechtsprechung dementsprechend bis vor einigen Jahren (vgl. z.B. BayObLG München, Beschluss vom 22.03.1990, RReg 5 St 136/89 – juris) ganz überwiegend nicht gesehen. Auch in der Literatur wurde der Begriff völlig unbefangen und nicht abwertend verwendet, namentlich auch von solchen Autoren, die des Rassismus völlig unverdächtig sind (wie z.B. Michael Ende, Astrid Lindgren, Jean Genet, Mark Twain, Joseph Conrad, … die Liste ließe sich ohne absehbares Ende fortsetzen).
Ein Verstoß gegen informelle Sprachregeln der Political Correctness mögen zwar im Einzelfall unhöflich oder grob sein, weshalb jüngere gerichtliche Entscheidungen den Begriff meiden. Ein solcher Verstoß ist aber noch nicht ohne Weiteres eine Beleidigung. Dies gilt konkret auch für die Verwendung des Begriffs „Neger“, selbst wenn er mit rassistischer Konnotation verwendet würde (so zutreffend Fischer, StGB, § 185, Rn. 12a, 12b; vgl. Koschinka, a.a.O.; anders LG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juli 2016 – 4 Qs 25/16 –, juris)).
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