Hallo! Kennt sich jemand mit dem Begriff des "Gattungskaufs" aus? Von mir hat jemand ein Superman-Heft im Z 2 für 15 Euro bestellt, das ich per Büchersendung abgeschickt hatte, das aber angeblich nicht angekommen ist. Jetzt will er keine Rückzahlung akzeptieren, sondern verlangt, daß ich das Heft nocheinmal beschaffe.... Da es sich hier nicht um Neuware handelt, sondern um ein gebrauchtes, durch seine Fehler letztlich einzigartiges Heft, müßte doch eine Rücküberweisung (inkl. Porto) reichen - oder nicht? (Das alles wegen 15 Euro - seufz!) Ich verstehe Vermieter mittlerweile gut, die keine Juristen als Mieter akzeptieren....
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