Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.11.2023, 14:15   #11  
Phantom
Mitglied
 
Benutzerbild von Phantom
 
Ort: Franken
Beiträge: 690
Mir geht es darum, dass ein Betreiber einer gewerblichen Webseite unter Umständen in Haftung genommen werden kann, wenn er Links zu Seiten setzt, auf denen z.B. urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers steht. (Also nicht nur der Betreiber der Webseite mit dem "illegalen" Material, sondern auch der Betreiber der Webseite mit dem Link kann haften. Vulgo "Linkhaftung".)

"Unter Umständen" heißt, dass die Rechtsprechung da schon unterschiedlich entschieden hat. Ich bin kein Jurist und habe nicht wirklich Ahnung. Wollte nur darauf hinweisen, dass das *womöglich* problematisch ist. Aber lassen wir es jetzt dabei.
Phantom ist offline   Mit Zitat antworten