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Alt 16.01.2018, 17:39   #8  
G.Nem.
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Zitat von Matthias Beitrag anzeigen
Da ich vorhabe, einen kurzen Artikel zum Nordwest-Käpt'n zu schreiben:

Bezüglich Emmerich Huber scheint die Rechtsfrage bezüglich Abbildungen geklärt zu sein, da gibt es lt. Deutsche Comicforschung keine Erben oder Nachfahren. Bei Jupp Kamps sehe ich die Rechtslage ähnlich, oder sind da jemandem irgendwelche Anspruchsberechtigte bekannt?
Für die Bebilderung eines Artikels genügt ein einfacher ©-Hinweis wie er in dem Heft steht aus dem du das Bild hast.
Es gilt in solchem Fall das Zitat-Recht.
Du darfst aber keine vollständige Comic-Seite oder gar komplette Geschichte zu deinem Artikel abdrucken. Dafür brauchst du das Einverständnis des Rechteinhabers.
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