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Alt 15.12.2013, 12:36   #145  
Hermesmeier
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@Racing.Rainer: Es ist zwecklos. Sie wissen halt nicht, wovon Sie schreiben. Die Begriffe "lieferbar" und "ich habe am Lager" sind nunmal zwei völlig unterschiedliche Dinge. Es können Titel "vergriffen" sein, und ich habe sie trotzdem am Lager (wie ja hier einige verkündet haben), und es können Titel lieferbar sein, und ein Händler kann sie trotzdem nicht anbieten. Und noch etwas zum rein Juristischen: Ein Händler, der etwas im Netz anbietet, egal wo, macht genau das: ein _Angebot_. Wenn ein Interessent darauf eine Bestellung abgibt, so ist auch das nur eine Willensbekundung. Es kommt dadurch noch kein Vertrag zustande. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Bestell- resp. Kaufangebot des Kunden annimmt. Es kann immer Gründe geben, eine Bestellung zu stornieren, entweder weil der Kunde als notorischer Spät- oder Gar-nicht-Zahler bekannt ist oder weil die Ware aus ist. Oder meinen Sie, Sie können den Inhaber Ihres Restaurants in Regress nehmen, wenn Sie die "Ente à l'Orange" bestellen und der Kellner sagt Ihnen: "Tut mir leid, die Ente ist aus!" Vielleicht lesen Sie einfach mal AGBs im Online-Handel. Hier ein Beispiel:

Zitat:
"§ 2 Angebot und Vertragsschluss:

1. Die Online-Darstellung unseres Antiquariats-Sortiments stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine kostenpflichtige Bestellung an uns schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
Bestellungen gelten als angenommen, wenn die Lieferung und Berechnung an den Kunden erfolgt und/oder wenn der Auftrag dem Kunden in Textform bestätigt wird. Soweit ein Angebot eines Kunden nicht angenommen wird, wird ihm dies unmittelbar mitgeteilt.

2. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.
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