1. Erst nach vollsttändigem Geldeingang versenden
2. Bei Irrtum per E-Mail Nachforderungen stellen
3. Bei Nichtreaktion Güterabwägung zwischen erlittenem Verlust und voraussichtlichen (unsicheren) Investitionen (in Anwalt) und (sicherem) Verlust an "verlorenen" Nerven. Außerem bei keiner gütiglichen Einigung Negativmeldung an den Betreiber.
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