Der Gesetzgeber möchte eben nicht, dass der Index zu einer "Einkaufsliste" verkommt, was ja an sich ein guter Gedanke ist. Die Liste ist ja hauptsächlich für "Verfolger" (Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendämter) und "potentielle Verfolgte" (Buchhändler, Videothekare, etc.) gedacht. Im "Idealfall" sollen Kinder und Jugendliche so noch nicht einmal die Existenz indizierter Medien bemerken, was in Zeiten fast grenzenloser Kommunikation nicht ganz einfach ist.
Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger, in dem auch Gesetzesänderungen und vieles mehr veröffentlicht werden. Der erscheint viermal die Woche. Neuindizierungen werden einmal im Monat gesammelt veröffentlicht. Als in den 80er Jahren der Index rapide anwuchs und plötzlich für andere Berufsgruppen als Buchhändler (die über ihren Börsenverein informiert werden) relevant wurde, beschloss die Bundesprüfstelle, ein eigenes Organ zusätzlich herauszubringen. Das hieß zuerst "BPS-Report" und heute "BPjM Aktuell".