Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.01.2007, 15:35   #8  
underduck
Moderator sammlerforen
 
Benutzerbild von underduck
 
Ort: Köln-Bonn
Beiträge: 122.418
Hallo Sven!
Von Händlern hatte ich in meinem Beitrag auch nicht gesprochen! Ein Händler sollte sich aber bei Neuware nicht auf ein "Schaufenster vor Ort" reduzieren lassen, der dem Kunden die Ware zwar in der Auslage präsentiert, aber wegen der Buchpreisbindung gegen eBay nicht ankommt. Es gibt Kunden, die gucken sich die Ware im Geschäft durch, stellen es dann zurück ins Regal und kaufen dann bei eBay wesentlich billiger ein.


... wer kennt sich eigentlich mit dem aktuellen Stand der Buchpreisbindung genau aus? Was darf man, was darf man nicht?
underduck ist gerade online   Mit Zitat antworten