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Alt 31.07.2011, 16:13   #27  
Carsten Laqua
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@Mick Baxter:

Ich frage mich zwar, was das hier in einem öffentlichen Forum zu suchen hat und wem das was bringt, aber bitte: Hier in Auszügen unser § 11:

Für die schriftlichen Abstimmungen der Mitglieder (siehe § 10) gilt die Bestimmung des § 32, Abs. 2 BGB nicht. Ein solcher Beschluss ist gültig, wenn bei Vorstandswahlen die Hälfte, bei Satzungsänderungen drei viertel der eingegangenen schriftlichen Erklärungen der Mitglieder zustimmend ausgefallen sind.

Es geht also darum, wenigstens von der Hälfte eine Zustimmung zu erhalten. Da ungültige oder neutrale Stimmen nicht als Zustimmung gewertet werden können, wirken diese genauso wie mit "nein" angekreuzte Stimmen.

Die INCOS sieht keine "körperliche Anwesenheit" vor, weil deren Mitglieder übers ganze Land verstreut sind. In Berlin befindet sich nur der Schwerpunkt der Mitglieder, aber nicht deren deutliche Mehrheit. Es wird also per Brief abgestimmt. Und eine Mindestwahlbeteiligung oder Mindeststimmenzahl um der Wahl Gültigkeit zu verleihen ist nicht vorgesehen, weil man wohl davon ausging, daß es immer genügend Interesse innerhalb einer so hoch spezialisierten Interessengemeinschaft gibt. Noch einmal: Es geht "nur" um Comics! "Vereinsmeierei" sollte hier nie Selbstzweck sein...

Geändert von Carsten Laqua (31.07.2011 um 16:18 Uhr)
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