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Alt 02.06.2016, 19:22   #68  
eck@rt
Moderator Deutsche Comicforschung
 
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Das deutschsprachige Schrifttum schließt natürlich Übersetzungen mit ein. Ich beziehe mich bei meinem Vorhaben auf den Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek. Die Grundlage der Sammlung ist das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338).
http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/index.html

Gesammelt werden demnach
- in Deutschland veröffentlichte Medienwerke
- im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Medienwerke
- im Ausland veröffentlichte Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen
- im Ausland veröffentlichte fremdsprachige Medienwerke über Deutschland, so genannte Germanica
- die zwischen 1933 und 1945 von deutschsprachigen Emigranten verfassten oder veröffentlichten Druckwerke

"Zu sammeln sind Medienwerke in körperlicher als auch unkörperlicher Form. Dazu gehören sowohl herkömmliche Veröffentlichungen in Papierform als auch Mikroformen, Tonträger und körperliche Medienwerke auf elektronischen Datenträgern sowie Netzpublikationen."

Die dnb hat bereits eine Menge an Comics. Jeder Verlag ist verpflichtet, von jeder seiner Publikationen zwei Pflichtexemplare abzuliefern. Daran möchte ich anknüpfen, denn ich habe hier
- einen Apparat, der es seit über 100 Jahren gewohnt ist, Bücher zu sammeln
- der demzufolge ausgebildete Fachleute beschäftigt und der
- per Gesetz zum Sammeln verpflichtet ist.

Das Problem, das sich in den Verhandlungen stellt, ist, dass ich und andere uns wünschen, dass für die Comics eine Extrawurst gebraten wird, damit sie nicht im Wust von Millionen anderen Büchern untergehen.

eckrt
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