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Alt 23.06.2015, 22:01   #112  
Ulrich Wick
Moderator Wick Comics & BF
 
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Ich habe bisher dazu nur die Aussage von Erwin Sels. Wie gesagt, ich muss Werner Geismar bei einem nächsten Zusammentreffen mal damit konfrontieren und warten, was dabei rauskommt.

Und auch wenn die Bestimmungen des Urheberrechts zum Teil wachsweich sein mögen, kommt hier sicherlich ein Faktor dazu, der nicht zu unterschätzen ist: Die Marktposition. Wenn der "Verletzte" ein weltbekannter Konzern ist, der auch die nötigen finanziellen Mittel besitzt, solche Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, sprich, entsprechend versierte Anwälte zu bezahlen, wird das zu einer besseren Verhandlungsposition führen, als wenn es sich um einen Künstler handelt, der von der Hand in den Mund lebt, um es mal plakativ auszudrücken.

Denn selbst wenn es hinterher gar nicht zu einem Verfahren kommt, weil man sich außergerichtlich einigt, hat man dafür bessere Karten. Ein Albert Uderzo kann es sich sich leisten, jedem, der ein ASTERIX-Plagiat veröffentlicht, bis in Essgefach nachzusteigen. Der Zeichner XY Müller-Maier, der verzweifelt einen Verleger sucht, kann das nicht.

Im Übrigen gibt es mindestens noch eine Partei, die Rechte besitzt, und das ist der Übersetzer. Bei meinen Comics bin ich das. Und so ist in meinen seinerzeitigen Verträgen mit STANDAARD UITGEVERIJ für KARL MAY und den ROTEN RITTER geregelt, dass ich diese Urheberrechte an STANDAARD (heute WPG UITGEVERS) abtrete. Bitte keine Diskussion darüber, ob das geschickt war oder nicht, aber ich wollte nur darauf hinweisen, dass es sich um gesonderte Ansprüche handelt, die dann auch gesondert in den Verträgen geregelt werden müssen. Geschieht das nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Und so gilt für meine übrigen Serien und Einzeltitel. dass das Urheberrecht an den deutschen Textfassungen, soweit ich nicht auf den BASTEI-Text zurückgegriffen habe, bei mir liegt.
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