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Zitat von FrankDrake
Ein weiterer Punkt ist, nach meinem Verständniss, es können nur Gewerbliche Händler Neuware anbieten.
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Ich
kann als Privater auch "Neuware" anbieten, aber dann mit allen Konsequenzen - Buchpreisbindung etc. Zum Unternehmer werde ich dadurch alleine nicht.
Aber das kann eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen - wenn die Ware keinen Eindruck einer "Neuware" mehr macht, dann greift grundsätzlich die Gewährleistung
Ich "sollte" es daher grundsätzlich lassen (es sei denn, ich verkaufe die originalverschweissten Weihnachtsgeschenke) -
Zitat:
Das Finanzamt legt meines Wissens nach auch die Anzahl der angebotenen Artikel als Maßstab an.
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Richtig - hier geht es vor allem um die Umsatzsteuer.