@Sarah: Ich würde der Verkäuferin vielleicht eine kurze mail schicken, in der Du höflich auf § 26 UrhG hinweist und darum bittest, Dir mitzuteilen, zu welchem Preis sie "Deine" Zeichnung verkauft hat, damit Du das Folgerecht beziffern kannst.
Vielleicht schnallt sie es dann.
Ggf. müsste man wirklich ein Schild am Signiertisch aufstellen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass man bei einem Weiterverkauf die Folgerechte aus dem Urhebergesetz geltend machen wird
Sagt nix - ich weiß genau, dass das "bescheuert" aussieht. Aber jeder müsste wissen, dass die Künstler keine Lust haben, Sketche zu zeichnen, damit sich andere die Taschen mit Kohle vollstopfen.