Btw, Anfrage an die Forenleitung, angeregt durch einen vorherigen Beitrag.
Wäre es vermessen zu fragen ob ein
Austauch, mit
Rücksendung von
regulär erworbenen! Ton-und/oder Filmträgern unter "zerifizierten Mitglierdern" im CGN, (natürich nur in der LOGE *gsss*) möglich/rechtlich zulässig wäre?
Selbstverständlich gegen Porto Erstattung.
Mein Beitrag kann gerne von dem Großmeister, der offenbar mittlerweile
sechs deutschen Großlogen, in ein passenderes Thema verschoben werden.
http://www.freimaurer.org/
Bevor ich`s vergesse --> Kann mir wer eine Silbermünze für den Fährmann schicken?