Thema: Vereinsleben
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Alt 13.07.2014, 17:41   #5  
74basti
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Darf man nicht.
Da das e.V. steuerliche Gründe hat, dürfte das auch die Staatsanwaltschaft interessieren. Das suggeriert nämlich die steuerliche Geltendmachung von Spenden.

"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799
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