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Alt 03.05.2011, 11:47   #3  
Matthias
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Beiträge: 1.197
Nachdem der betreffende Händler/Sammler leider kürzlich verstorben ist, könnten sich aber - bei aller Pietät - bei Sichtung des Nachlasses neue Aspekte ergeben. Natürlich abhängig davon, wann und von wem die Hinterlassenschaft des betreffenden Sammlerkollegen überhaupt zugänglich gemacht wird.

(s. http://www.sammlerforen.net/showthre...104&highlight=...)
Todesfälle, ... post 195) -
Ich weiß nicht, inwieweit hier eine Namensnennung aus Datenschutzgründen überhaupt zulässig ist, deshalb wiederhole ich den Namen nicht.

Geändert von Matthias (03.05.2011 um 11:55 Uhr)
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