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Alt 21.01.2007, 15:35   #3  
comicbaer
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Ich bin nun seit 20 Jahren im Geschäft (begonnen habe ich als Angestellter). Geändert hat sich aber im deutschen Comic(un)wesen nichts. Früher haben die Comicverlage ihre Überproduktionen als Mängelexemplare rausgeramscht (da mussten Händler teilweise noch den ME-Strich auf dem Buchschnitt selbst anbringen). Mein damaliger Chef hat sich in die Pleite prozessiert (er hat Testkäufe getätigt und ist dann vor Gericht gezogen), weil er sich an die Preisbindung hielt und seine Konkurrenten oftmals nicht. Aber die Verlage hatten schon damals kein Interesse, die schwarzen Schafe auszusondern.

Was bleibt zu tun? Einen Testkauf zu tätigen, schauen, ob es sich tatsächlich, wie beschrieben, um ein Remi-Exemplar handelt und ggf. Verkäufer abmahnen. Oder man wendet sich an den Preisbindungstreuhänder.

Carlsen kann nicht mehr behaupten, sie können nichts mehr dagegen tun. Seit die Buchpreisbindung auf gesetzlichen Füßen steht, muss sich auch der Verlag dranhalten und ggf. Maßnahmen ergreifen, damit die gebundenen Preise eingehalten werden.

Und zum Thema portofreier Versand. Das ist ein weites Feld. Was steht denn in den Carlsen-AGB zu diesem Thema drin?

buecherbaer

P.S.: Toll wäre es, wenn unsere Ausführungen zu diesem Thema als extra Threat angelegt werden könnten. Denn das wird sicher auch andere Händler/Verkäufer interessieren - aber hier unter dem Börsenthema sucht man sowas eher nicht.
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