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Alt 09.01.2012, 10:55   #39  
74basti
Moderator Sekundärliteratur
 
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Ort: Höxter
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Die BPM umschreibt das Verfahren wie folgt:
Zitat:

Antrags- und Anregungsberechtigte
Ein Verfahren der Bundesprüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
Während ein Antrag die Bundesprüfstelle dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen, ist dies bei der Anregung nicht zwingend der Fall: Hier hat die Bundesprüfstelle einen Ermessensspielraum - sie kann also tätig werden, wenn sie das im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält, sie muss es aber nicht in jedem Fall.

Eine besondere Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. Sie erstreckt sich auf die Obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das neu geschaffene Recht zur Anregung haben dagegen alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen.

Kontakthinweise
Privatpersonen, denen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können selbst keinen Antrag und keine Anregung zur Indizierung an die Bundesprüfstelle richten. Wenden Sie sich bitte deshalb zunächst an Ihr örtliches Jugendamt. Alle Jugendämter sind antragsberechtigt. Die Jugendämter können Ihnen auch die Anschriften der Anregungsberechtigten in Ihrer Nähe benennen, zu denen neben allen Behörden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gehören.
Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bmfs...rungsverfahren

Es gibt verschiedene Verfahrensarten, die auch bei der BPM im Internet vorgestellt sind.
Zitat:
In § 18 Abs. 1 JuSchG heißt es:

"Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen.

Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm...rensarten.html

Das ist heutzutage rucki-zucki recherchiert. Daher befremdet es etwas, dass das nicht richtig in der SB dargestellt wird.
Dürfte heute nicht mehr passieren, und Detlef hat zu Recht auf dieses Manko hingeweisen:

"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799
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