Zitat:
...daß die Höchstsumme der Versicherung nur beim Höchstgewicht des Paketes zum tragen kommt. Ansonsten ist die Versicherungssumme proportional zum Gewicht gestaffelt.
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@albert-enzian: also
DAS kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen.
Wenn mir mein Auto zu Schrott gefahren wird, kriege ich es von der Versicherung auch nicht nach Gewicht ersetzt.
Wenn die Post
so etwas durchzieht sollte man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Das wäre mehr als windig