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Alt 05.04.2014, 01:00   #18  
zaktuell
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Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
(...)
Aaaaaber wenn Du bei mir während meines Urlaubs meine Blumen und Fische pflegst und während diesen Aufenthalts meine "Mingvase" zertrümmerst, dann zahlt Deine Haftpflicht keinen Cent. (...)
Dann aber Deine Hausratversicherung...!?

Jetzt mal ohne Quatsch: Eine Haftpflicht-Versicherung ist doch per Definition eigentlich dafür gedacht, dass sie mich für den Fall versichert, dass ich haftpflichtig bin. Haftpflichtig bin ich immer dann, wenn ich einen Schaden verursacht habe. Natürlich sind dabei die Fälle aiusgeschlossen, wo ich vorsätzlich handel, denn das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Aber sonst?! Gut, grobe Fahrlässigkeit ist auch noch mal grenzwertig... Und sicherlich gibts im Kleingedruckten immer noch n paar Ausschlüsse, aber der GRUNDSATZ ist doch eigentlich klar und da seh ich nicht wirklich den Unterschied zwischen Auto-Überlassung, Party und Blumengiessen.

Ich will das auch gar nicht bestreiten, dass das in dem ein- oder anderen Fall stimmt, dass da ne Versicherung eintritt. Aber die schlichte Aussage 'zahlt nicht', reicht mir da nicht. Ich möchte das nämlich nicht einfach GLAUBEN müssen, sondern im Zweifel VERSTEHEN wollen. Also erklär mir mal einer, WARUM die Versicherung in den behaupteten Fallkonstellationen NICHT zahlt, wo ich denke, dass sie zahlen müsste. Bitte.

BEHAUPTEN kann ja jeder immer viel.
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