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Alt 03.04.2014, 20:17   #9  
albert-enzian
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Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Auch wenn Deine 'Schätze' nicht versichert waren: Greift da nicht ggf. die Versicherung desssen, bei dem Du 'fremd' eingelagert hast? (Mal abgesehen davon, dass so'ne Versicherung ja 'nur' pekuniär eintritt, die vermissten Schätze, die mit Geld ja eigentlich GAR NICHT zu bezahlen sind, bringt einem das ja auch nicht wieder, aber besser als nüschte...)
Mit größter Wahrscheinlichkeit nicht, denn das hätte der, der den Lagerplatz zur Verfügung stellt, seiner Versicherung mitteilen müssen.
Bei Gebrauchsüberlassung greift kaum eine Versicherung.
Ist genauso, wie wenn ich Dir meine Auto leihe und Du es zu Schrott fährst. Deine Haftpflichtversicherung würde dafür keinen Cent locker machen. Meine Kfz-Haftpflichjtversicherung würde nur für die Fremdschäden, die durch "mein" Auto verursacht wurden, geradestehen.
Ich müsste meinen Schaden bei Dir einklagen. Würde aber auch nicht viel bringen, da es mein Risiko ist, wenn ich Dir das Auto überlasse.
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