Zitat:
Zitat von underduck
@guenther
Im Prinzip ja! Was die Händler (wir reden jetzt von angemeldeten Händlern mit Steuernummer und AGB/Widerrufsrecht) in ihrem Anhang schreiben ist nur gültig wenn es nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt.
Ein Händler ist idR immer in der Bringerschuld, auch, wenn er seine Ware unversichrt verschickt. Einige Händler bieten daher keinen unversichten Sendungen ab.
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D.h. im Klartext, beim Kunden
kann der Eindruck entstehen, er ist im Fall der unversicherten Büchersendung, die er beim angemeldeten Händler ...bla, bla, bla..., bestellt hat, für einen eventuellen Transportschaden selbst verantwortlich.
Ist das nicht unlauter und kann entsprechend geahndet werden?