Gibt es auch nicht.
Zitat:
Preisbindung für Zeitschriften
Seit Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes ist die Preisbindung für Bücher in Deutschland nicht mehr durch vertragliche Vereinbarungen geregelt, sondern durch das Gesetz. Der Sammelrevers ist jedoch nicht außer Kraft getreten, da die Zeitschriftenpreisbindung gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben ist, durch § 30 des Kartellgesetzes jedoch erlaubt wird. Wer als Verlag die Preise binden will, der muss nach wie vor die Händler durch Verträge binden. Dem dient der von den Preisbindungstreuhändern organisierte Sammelrevers. Dieser Revers verpflichtet diejenigen Buchhändler, die ihn unterzeichnen, zur Einhaltung der Preisbindung von Zeitschriften.
http://www.preisbindungsgesetz.de/co...tschriften.htm
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Aber vermutlich sind alle größeren Buchhandelsketten vertraglich gebunden, denn sonst hätte man längst etwas von einem Preiskampf gehört. Das gilt aber sicher nicht für Flohmärkte.