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Alt 15.12.2023, 22:44   #159  
Harvey Specter
Um-die-Ecke-Denker
 
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Ort: Aachen
Beiträge: 1.694
Ich bin kein Mitglied von INCOS!

Wenn ich in der Satzung dies richtig sehe:

Zitat:
§ 16

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der gesamten Mitgliederschaft in schriftlicher Abstimmung getrennt auf zwei Jahre gewählt werden (siehe auch § 11). Für die Wahl bestellt der bisherige Vorstand einen Wahlleiter. Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

a) 1. Vorsitzender,
b) 2. Vorsitzender,
c) Schriftführer,
d) Kassierer,
e) Beirat.

Der Verein wird vom 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Dies ist der Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen, der auch Mitglied des Vorstandes sein kann, jedoch nicht 1. oder 2. Vorsitzender. Der alte Vorstand bleibt jeweils bis zur neuen Wahl im Amt.
http://www.incos-ev.de/Pages/satzung.htm

Mir wird der Eindruck vermittelt, dass sich nur eine Person noch ehrenamtlich kümmert. Lobenswert, aber ich lese hier, dass nur der 1. und 2. Vorsitzende GEMEINSAM den Verein vertreten dürfen. Gibt es einen Geschäftsführer?

Mir würde sowohl als Vorstand, wie auch als Mitglied diese Situation nicht behagen.

Sorry, just my 2 Cent.
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