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Alt 23.09.2010, 14:22   #852  
underduck
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@guenther

Im Prinzip ja! Was die Händler (wir reden jetzt von angemeldeten Händlern mit Steuernummer und AGB/Widerrufsrecht) in ihrem Anhang schreiben ist nur gültig wenn es nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt.

Ein Händler ist idR immer in der Bringerschuld, auch, wenn er seine Ware unversichrt verschickt. Einige Händler bieten daher keinen unversichten Sendungen ab.

Bei einem privaten Anbieter sieht das ganz anders aus. Verschickt der in Absprache mit dem Käufer unversichert und die Sendung geht verloren, hat im €rn$tfall der Käufer Pech.
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