Zitat:
Zitat von Racing.Rainer
Der Gewinn ist natürlich Steuerfrei da der Sammler ja Privatperson ist.
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Rein steuerrechtlich wäre der Gewinn
nicht steuerfrei (weder Ertragssteuerlich noch Umsatzsteuerlich), da in den meisten solcher Fälle die Ware innerhalb eines Jahres gekauft und veräußert wird und damit ein steuerpflichtiges "privates Veräußerungsgeschäft" (früher hieß das Spekulationsgewinn) getätigt wird. Und da die meisten so etwas öfter machen (und damit nachhaltig), wären sie rein theoretisch auch Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und unterlägen dadurch eigentlich der Umsatzsteuer (vorbehaltlich der Kleinunternehmergrenze).