Bei den Anmerkungen von albert-enzian bin ich auch dabei.
Ich würde nur anmerken wollen, dass "Privatanbieter", die tagsüber Gewerbetreibende/Selbständige sind und damit schon umsatzsteuerlicher Unternehmer*in den Joker des (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmers nicht daneben noch haben dürften.