Genauso ist es.
Bei mehr als 30 Verkäufen ODER mehr als 2.000,00 erzielten Umsatz im Kalenderjahr seid ihr zur Meldung verpflichtet.
Ob sich daraus dann wirklich steuerliche Konsequenzen für den jeweiligen Anbieter ergeben, wird durch das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt geklärt werden.