"Der Empfänger kann den Schaden zwar melden und das Paket zur Begutachtung einreichen, eine Entschädigung erhält jedoch nur der Absender, wenn er den Wert des Paketinhalts mit Belegen nachweisen kann und wenn das Paket ausreichend gut verpackt war."
Dafür könnte man dann zB die Lieferscheinnummer oder Sendungsnummer beim Käufer abfragen..
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