Mich irritiert die Headline des Threads.
Zitat:
Im Strafrecht dienen Sanktionen gemäß den Strafzwecktheorien dazu, den durch das missbilligte Verhalten gestörten Rechtsfrieden wiederherzustellen. Zusätzlich sollen potentielle Straftäter hierdurch mittels Abschreckung von eigener Delinquenz abgehalten werden. Sanktionen dienen hier also auch der Kriminalprävention.
|
Welche verlegerische und strafrechtliche Historie steht nun hinter der Reihe?