Zitat:
Zitat von Detlef Lorenz
Wenn überhaupt am Inhalt jemand etwas beanstandet hatte, kann es nur die FSS gewesen sein, wie der Brief von Gerstmayer, weiter unten auf der Seite abgedruckt, beweist.
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Ich kenn jetzt nicht den Brief von Gerstmayer, aber natürlich kann die BPjS (BPjM) den Inhalt einer Publikation beanstanden. Das ist ja genau ihre Aufgabe. Und vermutlich werden nicht nur Indizierungen ausführlich begründet, sondern auch abgelehnte Anträge. Das heißt, auch dort kann der Inhalt kritisiert werden, wenn auch ohne rechtliche Konsequenzen.