Comics bergen unzählige Aspekte, die zur Beschäftigung und zum (Nach-)Denken anregen. So gesehen ist jedes Comic auch ein "DenkMal".
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Zitat von eck@rt
Ich beziehe mich bei meinem Vorhaben auf den Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek. Die Grundlage der Sammlung ist das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338). (...)
"Zu sammeln sind Medienwerke in körperlicher als auch unkörperlicher Form. Dazu gehören sowohl herkömmliche Veröffentlichungen in Papierform als auch Mikroformen, Tonträger und körperliche Medienwerke auf elektronischen Datenträgern sowie Netzpublikationen."
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Ist schon über etwaige Möglichkeiten des gesetzlichen Denkmalschutzes (Länderhoheit) oder des privaten Denkmalschutzes (etwa Deutsche Stiftung Denkmalschutz) nachgedacht worden?