http://www.incos-ev.net/Pages/satzung.htm
Zitat:
§ 12
(...)
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Protokollführer. Das Protokoll ist von diesem und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
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Demnach muss das Protokoll gar nicht verschickt werden, somit ist eine mail möglich (und würde mir auch reichen).