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Bundesprüfstelle / Fakten / Indizierung etc.
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11.01.2012, 13:15
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74basti
Moderator Sekundärliteratur
Ort: Höxter
Beiträge: 10.083
Man sollte es nicht tun. Die Veröffentlichung der Titel erfolgt ausschl. durch die BPjM. Alles andere geht nicht, sieht nach öffentlicher Bewerbung aus und das ist nicht erlaubt. Schaue es aber gerne noch mal nach, sobald ich die Zeit habe.
"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799
Geändert von 74basti (11.01.2012 um
16:33
Uhr)
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