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Alt 02.01.2012, 17:27   #3  
underduck
Moderator sammlerforen
 
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Um das leidige Thema mal wieder ins Spiel zu bringen ...

Ab 1. Januar gilt verkürzte Überweisungsfrist


http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-1401769.html

Zitat:
Am 1. Januar 2012 soll das Warten darauf, dass überwiesene Zahlungen auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden, endlich ein Ende haben. Zwar regelt § 675s BGB im 1. Halbsatz schon seit einiger Zeit, dass ein "Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers" eingehen muss. Der 2. Halbsatz weichte diese Vorschrift jedoch bislang wieder auf, indem er bis zum 1. Januar 2012 die Vereinbarung einer Frist von bis zu drei Geschäftstagen erlaubte...
Mehr darf ich vom Text nicht öffentlich zitieren ...
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