Da hast Du völlig Recht, aber nimm beispielsweise irgendjemanden, der jetzt Largo Winch 1 der Gesamtausgabe für 25.- € anbietet in Z1.
Da würde ggf. der Verleger auf die Idee kommen, mal eine Abmahnung abzuschicken (ist ja jetzt erstmal wurscht, ob berechtigt, oder nicht).
Fakt ist, dass mindestens 489,45 € für die (eigene) anwaltliche Beratung berappen musst, wenn man die in Anspruch nimmt.
Durch die Angabe "gebraucht" kommt erst keine Abmahnung (wenn der Verlag seriös recherchiert).
Ist ja auch nur eine Anregung gewesen, da man häufiger nach Erscheinen neuer Bücher schon "verbilligte" Angebote gesehen hat und dann die Abmahngefahr steigt.
Ich möchte bloß vermeiden, dass jemand in die Abmahnfalle reintappt.
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