Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15.04.2011, 13:02   #83  
74basti
Moderator Sekundärliteratur
 
Benutzerbild von 74basti
 
Ort: Höxter
Beiträge: 10.063
Wegen meiner Anregung in # 67 möchte ich anmerken, dass bei einem großen und bekannten Internet-Anbieter bei den Comic-Angeboten beispielsweise die Angabe zu finden ist "gebraucht - wie neu" oder "gebraucht - akzeptabel".

Abgesehen davon, dass die Z-Angabe entscheidend für die Zustandsbeurteilung ist, sollte meiner Meinung jeder, der einen Titel, dessen Preisbindung nicht aufgehoben wurde, anbietet, auf folgendes achten: Um Abmahnungen zu entgehen, sollte wirklich (und ich meine das ernst) der Zusatz "gebraucht" angegeben werden.

Z.B. bei der Zustandsbeschreibung:

Zustand 1
Ein gebrauchtes, neuwertig wirkendes, nahezu fehlerfreies Heft, dass nur den einen oder anderen Kleinstfehler (z.B. kleiner Einriss im Millimeter-Bereich, Knick, angelaufene Klammern) besitzen darf. Diese dürfen aber nicht auf dem ersten Blick auffallen und den hervorragenden Gesamteindruck des Heftes stören.

Entsprechend bei Z0 = "neues" u.s.w.
74basti ist offline   Mit Zitat antworten