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Alt 25.06.2010, 01:42   #738  
zaktuell
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Zitat:
Zitat von Stefan Meduna Beitrag anzeigen
(...) Mal davon abgesehen: der Autor hat das alleinige Copyright an seinen Texten, niemand könnte ihn davon abhalten. (...)
Das mag im vorliegenden Fall zutreffen, ich möchte aber vermeiden, dass das falsch verstanden wird, weil es genug 'öffentliches Halbwissen' zu Urheberrechtsfragen im Internet gibt. Daher der Hinweis:

Es gibt nicht nur ein Urheberrecht sondern auch ein Verlagsrecht. Darin heisst es u.a.:
Zitat:
§2
(1) Der Verfasser hat sich während der Dauer des Vertragsverhältnisses jeder Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu enthalten, die einem Dritten während der Dauer des Urheberrechts untersagt ist.
Was Sinn macht, denn andernfalls könnte ein Urheber die Verwertungsrechte seines Werkes wahllos und zigfach veräussern ohne dass der einzelne Verleger vor der Konkurrenz geschützt ist, die dasselbe Werk aufgrund anderer Konditionen zeitgleich aber billiger anbieten können.

Ob und was im konkreten Fall gilt, weiss ich natürlich nicht, weil ich nicht weiss wie die Vertragslage zwischen Peter und Gerhard aussieht, aber dass der Verfasser alle Rechte hat und der Verleger gar keine, stimmt so nicht.

Dieser Hinweis war mir wichtig.

Und im Sinne des Grundgedankens dieser gesetzlichen Bestimmungen halte ich es eben auch im vorliegenden Fall für suboptimal, wenn so verfahren wird, wie verfahren wird. Auch wenn es legal ist und 'im gegenseitigen Einvernehmen'.
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