Möglichkeiten, wenigstens etwas sicherer zu werden, fielen mir auch ein:
* wie im CGN: Jemand muß von einer dritten Person explizit empfohlen werden, d.h. er (oder sie) kann nicht von sich aus direkt eintreten;
* Eintritt ist zwar auf eigenen Antrag möglich, die Person muß aber eine / zwei / drei Mitglieder benennen, die für den guten Leumund bürgen.
Da der Verein sowieso gerade die Satzung überarbeitet, könnte solche Sicherungen gleich eingebaut werden ...